Letzte Aktualisierung:
Öffentliche Angebote sollten mindestens drei Tage und höchstens zehn Tage lang offen bleiben, wobei die Werbeanforderungen den Sebi-Vorschriften für nicht wandelbare Wertpapiere entsprechen.
Die Marktaufsichtsbehörde Sebi hat eine Mindestticketgröße oder Investitionsschwelle von 1 Crore Rupien für von der RBI regulierte Originatoren und nicht regulierte Unternehmen vorgeschlagen, die an Verbriefungsaktivitäten beteiligt sind. Mit dem Vorschlag wurden auch Beschränkungen für die Anzahl der Anleger bei Privatplatzierungen eingeführt, sodass privat begebene verbriefte Schuldtitel (SDIs) maximal 200 Anlegern angeboten werden können. Wird diese Grenze überschritten, muss die Emission als öffentliche Emission eingestuft werden.
Öffentliche Angebote sollten mindestens drei Tage und höchstens zehn Tage lang offen bleiben, wobei die Werbeanforderungen den Sebi-Vorschriften für nicht wandelbare Wertpapiere entsprechen.
Darüber hinaus hat die Regulierungsbehörde vorgeschlagen, dass alle verbrieften Schuldtitel ausschließlich in Demat-Form ausgegeben und übertragen werden sollten.
SDIs sind Finanzprodukte, die durch die Bündelung verschiedener Arten von Schulden – etwa Kredite, Hypotheken oder Forderungen – und deren anschließenden Verkauf als Wertpapiere an Anleger entstehen. Dieser als Verbriefung bezeichnete Prozess ermöglicht es dem Originator (z. B. einer Bank), illiquide Vermögenswerte in liquide umzuwandeln und so eine alternative Finanzierungsquelle bereitzustellen.
Anleger dieser Instrumente erhalten Renditen, die auf der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Schuldenpools basieren, und das Risiko wird auf mehrere Vermögenswerte verteilt, was potenziell attraktive Renditen bietet.
Der aktuelle Rahmen basiert auf den Vorschriften von Sebi aus dem Jahr 2008 mit Aktualisierungen aus den Anweisungen der Reserve Bank of India (RBI) aus dem Jahr 2021 zur Verbriefung von Standardvermögenswerten.
Das Securities and Exchange Board of India (Sebi) erwägt derzeit Aktualisierungen des Regulierungsrahmens für verbriefte Schuldtitel und bittet bis zum 16. November um öffentliche Stellungnahmen zu den Vorschlägen.
Bezüglich des Risikomanagements hat Sebi vorgeschlagen, dass Originatoren einen Mindestrisikoselbstbehalt von 10 Prozent des verbrieften Pools bzw. 5 Prozent für Forderungen mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten einbehalten.
Sebi wird außerdem eine Mindesthaltedauer für zugrunde liegende Forderungen festlegen, um sicherzustellen, dass Originatoren ein Interesse an den zugrunde liegenden Vermögenswerten behalten, sagte die Regulierungsbehörde in einem Konsultationspapier.
Die Regulierungsbehörde schlug außerdem vor, einen optionalen Sanierungsaufruf für Originatoren aufzunehmen, der es ihnen ermöglicht, bis zu 10 Prozent des ursprünglichen Wertes der Vermögenswerte zurückzukaufen. Dieser Aufruf ist optional und soll dazu beitragen, die Langlebigkeit des Pools zu verwalten, ohne dass dem Urheber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden.
Liquiditätsfazilitäten, die zur Bewältigung zeitlicher Diskrepanzen bei den Cashflows unerlässlich sind, sollten entweder direkt vom Originator oder über einen beauftragten Dritten bereitgestellt werden.
Die aktualisierte Definition von „Schulden/Forderungen“ beschränkt zulässige zugrunde liegende Vermögenswerte auf börsennotierte Schuldtitel, akzeptierte Handelsforderungen, Mieteinnahmen und Ausrüstungsleasing, während die Verbriefung einzelner Vermögenswerte nicht zulässig ist.
Der Vorschlag legt Mindestanforderungen an die Erfolgsbilanz sowohl von Originatoren als auch von Schuldnern fest. Originatoren sollten über mindestens drei Jahre Betriebserfahrung verfügen, während Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insbesondere mindestens zwei Zyklen erfolgreicher, ausfallfreier Zahlungen erfordern.
(Diese Geschichte wurde nicht von News18-Mitarbeitern bearbeitet und wird über einen syndizierten Nachrichtenagentur-Feed veröffentlicht – PTI)