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SEBI erlaubt Investitionen in ausländische Investmentfonds mit 25 % indischem Engagement – ​​News18

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SEBI erlaubt Investitionen in ausländische Investmentfonds mit 25 % indischem Engagement – ​​News18


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Diese ausländischen Investmentfonds investieren einen Teil ihres Vermögens in indische Wertpapiere.

Dieser Schritt zielt darauf ab, die Investition in ausländische MFs/UTs zu vereinfachen.

Die Marktaufsichtsbehörde SEBI (Securities and Exchange Board of India) hat Investmentfonds erlaubt, in ausländische Investmentfonds oder Investmentfonds zu investieren. Diese ausländischen Investmentfonds investieren einen Teil ihres Vermögens in indische Wertpapiere. Diese Investition ist auf 25 Prozent des Nettovermögens der ausländischen Fonds begrenzt. SEBI hat in seinem Rundschreiben das Ziel dieser Initiative dargelegt. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Anlage in ausländische MFs/UTs (Mutual Funds/Unit Trusts) zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Dies wird es den MFs auch ermöglichen, ihre Auslandsinvestitionen zu diversifizieren. Overseas Direct Investment (ODI) sind Investitionen indischer Unternehmen im Ausland.

Zusätzlich zu diesen Aspekten müssten die MF-Systeme sicherstellen, dass alle Beiträge der Anleger zu einem ausländischen MF/UT in einem einzigen Anlageinstrument zusammengefasst werden. Es sollten keine Nebenfahrzeuge vorhanden sein. Der Korpus eines ausländischen MF/UT sollte ein Blindpool ohne getrennte Portfolios sein. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Anleger gleiche und verhältnismäßige Rechte am Fonds haben. Laut SEBI „haben alle Anleger im ausländischen MF/UT Pari-Passu- und Pro-Rata-Rechte am Fonds, das heißt, sie erhalten einen Anteil an den Erträgen/Gewinn des Fonds im Verhältnis zu ihrem Beitrag und haben Pari-Passu.“ Rechte.”

SEBI hat auch die Beratungsvereinbarungen zwischen indischen MFs und den zugrunde liegenden ausländischen MFs gestoppt. Dies geschieht, um Interessenkonflikten vorzubeugen. Sollte es nach der Anlage zu einer Überschreitung der Schwellenwerte kommen, gilt eine Beobachtungsfrist von 6 Monaten. Dieser Zeitraum würde ab dem Datum öffentlich verfügbarer Informationen über solche Verstöße gegen indische MF-Systeme zur Überwachung etwaiger Portfolio-Neuausrichtungsaktivitäten durch den zugrunde liegenden ausländischen MF/UT laufen. Beim Portfolio-Rebalancing handelt es sich um den Prozess der Anpassung der Gewichtungen verschiedener Vermögenswerte innerhalb eines Anlageportfolios. Bei dieser Praxis werden bestimmte Investitionen zurückgenommen und Mittel auf andere Vermögenswerte umgeschichtet, um die gewünschte Zielallokation des Vermögens wiederherzustellen.

Im Beobachtungszeitraum würde das indische MF-System keine neuen Investitionen in solche ausländischen MF/UTs tätigen. Sie können ihre Investitionen in solche ausländischen MF/UTs wieder aufnehmen, falls das Engagement dieser ausländischen MF/UTs in indischen Wertpapieren unter die Grenze von 25 fällt Prozent.

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