Das Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) hat mit Wirkung zum 1. November wesentliche Änderungen am Programm „Postgraduation Work Permit“ (PGWP) eingeführt. Diese Änderungen führen neue Anforderungen an die Sprachkenntnisse und das Studienfach für Kandidaten ein. Einzelheiten finden Sie im IRCC offizielle Website. Nach den aktualisierten Regelungen müssen Bewerber nun bei der Einreichung ihrer PGWP-Bewerbung einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse erbringen.
Die Englischkenntnisse werden anhand der Standards der Canadian Language Benchmarks (CLB) bewertet, während die Französischkenntnisse dem Niveaux de Competence linguistique canadien (NCLC) folgen. Von den Kandidaten wird verlangt, dass sie Lese-, Schreib-, Hör- und Sprechfähigkeiten anhand von Sprachtestergebnissen aus den letzten zwei Jahren nachweisen. Zu den akzeptierten Englischtests gehören das Canadian English Language Proficiency Index Program (CELPIP), IELTS und PTE Core, während für Französisch TEF Canada und TCF Canada akzeptiert werden.
Die neuen Anforderungen an die Studienrichtung sehen vor, dass der Bewerber, wenn ein Studiengang diese Bedingung vorsieht, ein Studium abgeschlossen haben muss, das auf bestimmte Berufe ausgerichtet ist, in denen es langfristig zu Engpässen kommt. Diese Bereiche sind in fünf Hauptbereiche unterteilt: Landwirtschaft und Agrarnahrung, Gesundheitswesen, MINT (Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik), Handel und Verkehr.
Für Bewerber ist es außerdem wichtig, die allgemeinen Zulassungs- und Standortanforderungen zu erfüllen. Um sich für die Genehmigung zu qualifizieren, müssen Kandidaten ein Programm an einer PGWP-berechtigten Bildungseinrichtung absolvieren.
Nach dem Abschluss in Kanada arbeiten
Allgemeine Teilnahmeberechtigung
Um berechtigt zu sein, eine Postgraduation Work Permit (PGWP) zu beantragen, müssen Sie:
- Absolvieren Sie ein Studienprogramm an einer bestimmten Bildungseinrichtung.
- Behalten Sie während jedes Semesters Ihres Programms den Status eines Vollzeitstudenten in Kanada bei.
Es gibt einige Ausnahmen von der Vollzeitanforderung, wie zum Beispiel:
- Im letzten Semester berufsbegleitend studieren
- Eine bewilligte Beurlaubung vom Studium nehmen
- Wechsel in ein Teilzeitstudium oder Studienabbruch zwischen März 2020 und dem Herbstsemester 2020 aufgrund von Covid-19-bedingten Problemen.
- Darüber hinaus müssen Sie Ihr PGWP innerhalb von 180 Tagen nach Ihrem Abschluss beantragen und Ihre Studienerlaubnis muss zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb dieses 180-Tage-Zeitraums gültig gewesen sein.