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Die Einkommensteuerbehörde hat es den Steuerbeamten gestattet, unter bestimmten Bedingungen entweder auf die von einem Steuerzahler zu zahlenden Zinsen zu verzichten oder diese zu reduzieren
Die Einkommensteuerbehörde hat es den Steuerbeamten gestattet, unter bestimmten Bedingungen auf die von einem Steuerzahler zu zahlenden Zinsen zu verzichten oder diese zu reduzieren.
Überblick über Abschnitt 220 (2A)
Gemäß Abschnitt 220 (2A) des Einkommensteuergesetzes ist ein Steuerzahler, wenn er den in einer Zahlungsaufforderung genannten Steuerbetrag nicht zahlt, verpflichtet, für den Zeitraum der verspäteten Zahlung Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu zahlen.
Befugnis, auf Zinsen zu verzichten oder diese zu reduzieren
Das Gesetz ermächtigt außerdem den Principal Chief Commissioner (PrCCIT), den Chief Commissioner (CCIT) oder den Principal Commissioner (PrCIT) oder die Beamten im Rang eines Kommissars, den Betrag der zu zahlenden Zinsen zu reduzieren oder darauf zu verzichten.
CBDT-Rundschreiben zur Währungsschwelle
Das Central Board of Direct Taxes (CBDT) hat in einem Rundschreiben vom 4. November den monetären Schwellenwert der Zinsen festgelegt, auf den die Steuerbeamten verzichten oder ihn ermäßigen können.
Delegation der Entscheidungsfindung
Dementsprechend kann der PrCCIT-Offizier über die Reduzierung oder den Verzicht auf fällige Zinsen von über 1,5 Crore Rupien entscheiden. Bei fälligen Zinsen über Rs 50 lakh bis Rs 1,5 crore entscheidet der CCIT-Beamte über den Verzicht/die Ermäßigung, während PrCIT oder Einkommenssteuerbeauftragte über fällige Zinsen bis zu Rs 50 lakh entscheiden können.
Bedingungen für den Verzicht oder die Reduzierung
Die Befugnis zur Reduzierung oder zum Verzicht auf die gemäß Abschnitt 220(2A) zu zahlenden Zinsen würde von der Erfüllung dreier spezifischer Bedingungen abhängen – die Zahlung dieses Betrags hat eine echte Härte für den Steuerpflichtigen verursacht oder würde dies verursachen; Der Verzug bei der Zinszahlung war auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle des Steuerpflichtigen lagen; Der Steuerpflichtige hat an Ermittlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung oder dem Verfahren zur Beitreibung eines von ihm geschuldeten Betrags mitgewirkt.
Expertenmeinungen
Sachin Garg, Partner bei Nangia & Co LLP, sagte: „Dieser Schritt von CBDT wird voraussichtlich die zügige Bearbeitung von Anträgen eines Steuerzahlers auf Verzicht oder Reduzierung von Zinsen gemäß Abschnitt 220 erleichtern. Es sei darauf hingewiesen, dass es keine Änderung an den festgelegten Bedingungen gibt erforderlich sind, um eine solche Reduzierung oder einen Verzicht auf Zinsen gemäß Abschnitt 220 des Gesetzes zu beantragen.“ A
Rajat Mohan, Senior Partner von MRG & Associates, sagte, dieser Schritt werde die Transparenz und Effizienz bei der Gewährung von Zinserleichterungen fördern.
„Auf der Grundlage des Befreiungsbetrags werden Beamte auf verschiedenen Ebenen in die Lage versetzt, schnellere Entscheidungen zu treffen, wodurch die Kohärenz zwischen den Fällen verbessert und administrative Engpässe verringert werden“, fügte er hinzu.