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Für Sündengüter droht möglicherweise ein neuer Steuersatz von über 35 % – Times of India

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Für Sündengüter droht möglicherweise ein neuer Steuersatz von über 35 % – Times of India


NEU-DELHI: Der vorgeschlagene Sondersatz von 35 % GST An Sündengüterwie Tabak, Zigaretten und Erfrischungsgetränke, könnten nur der Ausgangspunkt für die Ära nach der Ausgleichsabgabe sein, wobei eine neue Abgabe wahrscheinlich dafür sorgen wird, dass der effektive Steuersatz nicht wesentlich sinkt.
Während mehrere sündigen und Luxusgüter derzeit mit 28 % GST konfrontiert, Entschädigungszahlung erhöht die effektive Rate. Für Erfrischungsgetränke gilt beispielsweise ein Ausgleichsnachlass von 12 %, wodurch sich die Gesamtsteuerlast auf 40 % erhöht. Für bestimmte Tabakerzeugnisse beträgt der effektive Steuersatz einschließlich Mehrwertsteuer 100 %.
Branchenbeobachter sagten, dass die Regierung diese Gegenstände aufgrund der Einstufung als „Sündenware“ wahrscheinlich nicht mit einem niedrigeren effektiven Satz belassen wird, sobald die Entschädigungsabgabe ab April 2026 abgeschafft wird. Sie gehen davon aus, dass eine neue Abgabe eingeführt wird, die vom Zentrum für Treffen genutzt werden kann spezifischer Finanzierungsbedarf in Sektoren wie Gesundheit oder Bildung.
Krishan Arora, Partner beim Beratungsunternehmen Grant Thornton Bharat, reagierte auf Berichte über den Sondertarif: „Dieser Vorschlag scheint darauf abzuzielen, potenzielle Einnahmeausfälle auszugleichen, die sich aus ermäßigten Tarifen für Gegenstände des allgemeinen Gebrauchs und Ausnahmen ergeben, wie z. B. im Zusammenhang mit.“ Durch die Rationalisierung der Tarife scheint die Strategie der Regierung eine umsatzneutrale Position anzustreben und den erwarteten Umsatzrückgang aufgrund von Kürzungen bei Kranken- und Lebensversicherungen mit den Umsatzsteigerungen aufgrund von Anpassungen bei anderen Produkten auszugleichen.

Für Sündengüter kann ein neuer Steuersatz über 35 % gelten

Das Zentralamt für indirekte Steuern und Zölle sagte jedoch, die Nachrichten seien verfrüht, da eine Gruppe von Ministern unter der Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Bihar, Samrat Chaudhary, an den Empfehlungen arbeite und ihren Bericht noch nicht vorgelegt habe.
„Die GoM ist nur ein Empfehlungsgremium. Der GST-Rat hat noch nicht über Änderungen der GST-Sätze beraten. Der Rat hat noch nicht einmal Empfehlungen der GoM erhalten. Tatsächlich muss die GoM ihre Empfehlungen erst noch finalisieren und dem Rat vorlegen.“ „Der Rat wird eine abschließende Stellungnahme zu den Empfehlungen der Regierung abgeben“, hieß es in einer Erklärung.
„Finanzminister aus verschiedenen Bundesstaaten der GoM arbeiten daran, Änderungen der GST-Sätze anzugehen. Danach wird der GST-Rat, bestehend aus allen FMs der Bundesstaaten, ihre Empfehlungen bei seinem nächsten Treffen aufgreifen. Spekulationen sollten besser vermieden werden“, twitterte FM Nirmala Sitharaman. Die Reaktion der Regierung erfolgte, nachdem mehrere Sektoren, beispielsweise die Textilbranche, von dem Plan betroffen wären, 18 % GST auf Produkte zu erheben, die zwischen 1.500 und 10.000 Rupien kosten, und 28 % auf Produkte mit einem Preis über 10.000 Rupien.
Lobbygruppen wie die Confederation of All India Traders sagten, der Vorschlag sei inakzeptabel. „Einerseits ist die Rede davon, den Export und das verarbeitende Gewerbe zu fördern, und statt Steuererleichterungen sollen die Unternehmen durch höhere Abgaben belastet werden“, hieß es. Der GST-Rat soll am 21. Dezember in Jaisalmer zusammentreten.





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