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EPFO-Update: Für DIESE Abonnenten ist keine Aadhaar-Verknüpfung erforderlich, um Ansprüche zu begleichen – Einzelheiten finden Sie hier

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EPFO-Update: Für DIESE Abonnenten ist keine Aadhaar-Verknüpfung erforderlich, um Ansprüche zu begleichen – Einzelheiten finden Sie hier


Neu-Delhi: Als große Erleichterung für die Arbeitnehmer hat die Employees' Provident Fund Organization (EPFO) bekannt gegeben, dass einige Arbeitnehmer ihre Aadhaar-Nummer nicht mehr mit ihrer Universal Account-Nummer (UAN) verknüpfen müssen, um physische Ansprüche zu begleichen. Diese Änderung ist Teil eines neu überarbeiteten Verfahrens, das in einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben erwähnt wurde.

Wer ist von der Aadhaar-Aussaat für EPFO ​​befreit?

Die Employees‘ Provident Fund Organization (EPFO) hat bestimmte Kategorien von Mitarbeitern davon ausgenommen, ihr Aadhaar mit ihren Konten zu verknüpfen. Hier sind die Ausnahmen:

– Internationale Arbeitnehmer: Diejenigen, die ihren Einsatz in Indien abgeschlossen haben und in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, ohne Aadhaar zu erhalten.

– Inder, die die ausländische Staatsbürgerschaft angenommen haben: Indische Staatsangehörige, die ins Ausland ausgewandert sind, die ausländische Staatsbürgerschaft erworben haben und kein Aadhaar besitzen.

– nepalesische und bhutanische Staatsbürger: Personen, die nach dem EPF&MP-Gesetz als „Angestellte“ gelten, aber außerhalb Indiens leben und kein Aadhaar haben.

– Alternative Dokumentenanforderung: Anstelle von Aadhaar können Dokumente wie Reisepässe oder Staatsbürgerschaftsausweise verwendet werden, um die Identität von Folgendem zu überprüfen:

– Internationale Arbeitnehmer.

– Bürger von Bhutan und Nepal.

Was wurde im EPFO-Rundschreiben noch erwähnt?

Das EPFO-Rundschreiben betonte die Notwendigkeit einer „gebührenden Sorgfalt“ bei der Bearbeitung von Fällen, in denen Mitarbeiter Befreiungen beantragen. Es wies die Beamten an, sicherzustellen, dass alle relevanten Details zur Überprüfung gründlich dokumentiert werden. Die Bearbeitung solcher Fälle erfordert die Genehmigung des Office In-Charge (OIC) und es muss eine E-Office-Datei geführt werden, um ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen.

Im Rahmen des „Due-Diligence“-Prozesses müssen Beamte die Bankkonten von Mitarbeitern überprüfen, die Befreiungen beantragen. Wenn der Kontostand mehr als 5 Lakh Rupien beträgt, sollten Sie die Angaben mit dem Arbeitgeber klären. Bei Abrechnungen erfolgen Zahlungen über NEFT (National Electronic Funds Transfer).



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