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Die Volatilität bei den Wahlen dürfte nur von kurzer Dauer sein: Stellvertretender Gouverneur der RBI, T. Rabi Sankar – Times of India

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Die Volatilität bei den Wahlen dürfte nur von kurzer Dauer sein: Stellvertretender Gouverneur der RBI, T. Rabi Sankar – Times of India


MUMBAI: Stellvertretender Gouverneur der RBI, T. Rabi Sankar sagte, die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten würde zu Volatilität auf den Finanzmärkten führen, diese sei jedoch nur von kurzer Dauer, da aufgrund der Aufnahme Indiens in globale Indexfonds mit einem Zufluss erheblicher Mittel zu rechnen sei.
„Auf den meisten Märkten wird es kurzfristige Volatilität geben, da wir einen Regierungswechsel in der größten Volkswirtschaft und dem mächtigsten Land der Welt erleben. Wenn man sich von der kurzfristigen Volatilität entfernt, die sich aus dem Anstieg des Dollar-Index ergibt, sind US-Aktien.“ „Die Auswirkungen werden von der Form der globalen Zölle und davon abhängen, ob die US-Schulden aufgrund höherer Ausgaben oder Steuersenkungen steigen“, sagte Sankar. Der stellvertretende Gouverneur sprach bei einem Kamingespräch auf einer vom Business Standard organisierten Veranstaltung.

Erklärung des stellvertretenden Gouverneurs der RBI

„Aus indischer Sicht sind wir hinsichtlich der Wechselkursauswirkungen gut gerüstet, um übermäßiger Volatilität entgegenzuwirken. Eine Zunahme der Emission von US-Schuldtiteln könnte die Zinssätze erhöhen, was sich auch auf uns auswirken würde. Allerdings mit Kapitalflüssen nach der Einbeziehung Indiens.“ In den globalen Anleihenindizes – die Hälfte davon ist bereits eingetroffen und die andere Hälfte wird in den nächsten Monaten erwartet – dürfte Indien in die FTSE- und Bloomberg-Indizes aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund sollten wir in der Lage sein, einen gleichmäßigen Zinssatz zu erreichen Volatilität“, sagte er.
Zur Frage der Forderung der europäischen Marktaufsichtsbehörde, indische Clearinghäuser zu überwachen, sagte Sankar, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit ihrem Wunsch, die Clearing Corporation of India (CCIL) zu prüfen, „außergerichtlich“ sei.





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