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Aufnahmeverfahren für Kindergarten, KG, Klasse 1 an Privatschulen in Delhi beginnt am 28. November

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Aufnahmeverfahren für Kindergarten, KG, Klasse 1 an Privatschulen in Delhi beginnt am 28. November



Neu-Delhi:

Das Bildungsministerium (Department of Education, DoE) der Regierung von Delhi hat am Dienstag ein Rundschreiben herausgegeben, in dem es ankündigt, dass das Zulassungsverfahren für Kindergärten, KG und Klasse 1 an den Privatschulen der Stadt für das Schuljahr 2025–26 am 28. November beginnen wird.

Der letzte Termin für die Einreichung der Registrierungsformulare ist der 20. Dezember und die ersten Zulassungslisten für allgemeine Kategorien werden am 17. Januar 2025 veröffentlicht, teilte das DoE mit.

Die Abteilung hat private anerkannte Schulen ohne Unterstützung angewiesen, 25 Prozent der Plätze für Schüler aus den wirtschaftlich schwächeren Abschnitten (EWS) und benachteiligten Gruppen (DG) sowie für Kinder mit Behinderungen zu reservieren.

Für diese Kategorien werde eine separate Zulassungsliste veröffentlicht, hieß es weiter.

Laut Rundschreiben beträgt das Mindestalter für die Aufnahme ab dem 31. März 2025 drei Jahre für den Kindergarten, vier Jahre für die KG und fünf Jahre für die Klasse 1.

Die obere Altersgrenze für die Aufnahme beträgt weniger als vier Jahre für den Kindergarten, weniger als fünf Jahre für die KG und weniger als sechs Jahre für die Klasse 1, heißt es im Rundschreiben.

„Alterserleichterungen für die Aufnahme von bis zu 30 Tagen können auf der Ebene der Schulleitung in den Mindest- und Höchstaltersgrenzen für diese Klassen gewährt werden“, hieß es weiter.

In dem Rundschreiben wurde außerdem erwähnt, dass sich Eltern vom 18. bis 27. Januar für Fragen zur Zulassung an die Schulleiter wenden können.

Das DoE wies außerdem alle anerkannten Privatschulen ohne Unterstützung an, ihre Zulassungskriterien und Punktesysteme bis zum 25. November auf ihre Websites hochzuladen.

„Diese Kriterien müssen klar, angemessen und transparent sein und den Richtlinien der Abteilung entsprechen. Die Schulen müssen sicherstellen, dass sie keine Kriterien übernehmen, die von der Abteilung abgeschafft wurden“, fügte sie hinzu.

Bei Stimmengleichheit unter den Bewerbern erfolgt eine Auslosung, entweder mithilfe eines EDV-Systems oder durch Auslosung der Zettel im Beisein der Eltern. Die Auslosung werde auf Video aufgezeichnet und das Filmmaterial werde von der Schule aufbewahrt, heißt es in dem Rundschreiben.

Es wurde auch erwähnt, dass der Erwerb eines Prospekts zusammen mit den Zulassungsformularen nicht obligatorisch sei. Es kann nur eine Anmeldegebühr von 25 Rupien erhoben werden.

(Diese Geschichte wurde nicht von NDTV-Mitarbeitern bearbeitet und wird automatisch aus einem syndizierten Feed generiert.)




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