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Assocham strebt eine Rationalisierung der TDS-Rate im Haushalt für 2025–26 an

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Assocham strebt eine Rationalisierung der TDS-Rate im Haushalt für 2025–26 an


Neu-Delhi: Die Wirtschaftskammer Assocham hat in ihrem Memorandum vor dem Haushaltsentwurf an das Finanzministerium der Union eine Rationalisierung der TDS-Sätze (Quellensteuerabzug) mit einem einheitlichen Satz von 1 Prozent oder 2 Prozent für alle Zahlungen angestrebt, um Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden Probleme lösen und die Einhaltung der Steuervorschriften erleichtern.

Die Vorschläge in der Präsentation zu direkten Steuern zielten auch auf die Entkriminalisierung bestimmter TDS-Standards (Tax Deduction at Source) ab, da die diesbezüglichen Bestimmungen recht strenger Natur sind. Abschnitt 276 B sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vor, wenn eine Person die Einhaltung einiger TDS-Bestimmungen nicht gewährleistet.

„Strafverfahren sollten nur dann Anwendung finden, wenn sich der Steuerzahler auf Kosten des Staates bereichert hat, und nicht in Fällen, in denen bestimmte Zahlungen/Leistungen ohne Anwendung des TDS geleistet oder bereitgestellt werden.“ „Wir gehen davon aus, dass Steuerreformen, die darauf abzielen, Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und die Einhaltung einfacher und besser einzuhalten, Teil des Unionshaushalts für 2025–26 sein werden“, heißt es in der Assocham-Präsentation.

„Corporate India gibt diesbezüglich einige konstruktive Empfehlungen. India Inc sucht auch nach Maßnahmen, die sowohl Investitionen als auch Konsum ankurbeln würden“, sagte Assocham-Präsident Sanjay Nayar.

Um den Steuerpflichtigen die Geltendmachung zusätzlicher Ansprüche im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu ermöglichen, sollten Änderungen in Betracht gezogen werden. Ebenso sollten Steuerzahler die Möglichkeit haben, in der Steuererklärung geltend gemachte Ansprüche zum Zeitpunkt der Veranlagung zurückzuziehen, und ein solcher Rückzug sollte zu Straffreiheit führen, fügte er hinzu.

„Auf der Suche nach Flexibilität und einfacher Compliance strebt die Branche eine vollständige Steuerneutralität an, die sowohl auf Unternehmens- als auch auf Eigentümerebene für alle Formen der Unternehmensumwandlung gewährleistet sein sollte. Dies wird einen großen Beitrag dazu leisten, Unternehmen die Flexibilität zu geben, die für sie am besten geeigneten Unternehmensformen zu wählen“, sagte Deepak Sood, Generalsekretär von Assocham.

Weiter heißt es in dem Memorandum, dass Steuerneutralität auch bei Fusionen und Spaltungen gewährleistet sein soll. Derzeit ist dies nur für Unternehmen und steuerneutrale Fusionen und Spaltungen zulässig, nicht jedoch für Slump Exchange. Darüber hinaus sollte den in Indien ansässigen Anteilseignern ausländischer fusionierender und abgespaltener Unternehmen Steuerneutralität gewährt werden.

„Derzeit gibt es Lücken in den Bestimmungen in Bezug auf die Befreiung von Kapitalgewinnen oder den Verlustvortrag bei Zusammenschlüssen, Spaltungen und anderen Formen der Unternehmensumstrukturierung wie Aktientausch/-verkauf. „Diese können vereinfacht und erweitert werden, um es Unternehmen und Investoren zu ermöglichen, ihre Abläufe und Beteiligungen zu optimieren, ohne Steuerkosten zu tragen und ohne den langwierigen NCLT-Prozess zu durchlaufen“, heißt es in dem Memorandum.

Darin heißt es, dass Rückkauferlöse nur insoweit als Dividenden behandelt werden sollten, als das Unternehmen, das den Rückkauf durchführt, über angesammelte Gewinne verfügt. Der Restbetrag sollte auf ähnliche Weise wie bei Kapitalherabsetzungen und Liquidationen in die Berechnung des Kapitalgewinns einfließen. Nach den geltenden Bestimmungen wird der gesamte Erlös, den ein Aktionär beim Rückkauf erhält, als Dividende besteuert, unabhängig davon, ob das Unternehmen über angesammelte Gewinne verfügt oder nicht.



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