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Allgemeiner Vorsorgefonds: Regierung klärt Auszahlungsprozess für pensionierte Mitarbeiter – News18

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Allgemeiner Vorsorgefonds: Regierung klärt Auszahlungsprozess für pensionierte Mitarbeiter – News18


Letzte Aktualisierung:

Das Department of Pension and Pensioners' Welfare (DoPPW) hat am 25. Oktober 2024 neue Anweisungen veröffentlicht, um häufigen Anfragen zu Zinszahlungen bei verspäteten GPF-Auszahlungen nach der Pensionierung nachzugehen.

In der Bekanntmachung wird die Zahlung von Zinsen auf verspätete GPF-Abschlusszahlungen für in den Ruhestand gehende Staatsbedienstete detailliert beschrieben, wobei die Pflichten der zuständigen Behörden und die Folgen von Verzögerungen bei der Auszahlung hervorgehoben werden.

Das Zentrum hat eine Klarstellung zum Auszahlungsprozess des General Provident Fund (GPF) für Regierungsangestellte im Ruhestand herausgegeben. Das Department of Pension and Pensioners' Welfare (DoPPW) hat am 25. Oktober 2024 neue Anweisungen veröffentlicht, um häufigen Anfragen zu Zinszahlungen bei verspäteten GPF-Auszahlungen nach der Pensionierung nachzukommen.

Diese Anweisungen betonen die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Bearbeitung in jeder Phase, von der Erstellung der Ruhestandslisten bis zur Ausstellung der Rentenzahlungsanordnung (PPO). In der Bekanntmachung werden auch die Zinszahlungen für verspätete GPF-Abschlusszahlungen für in den Ruhestand gehende Regierungsmitarbeiter detailliert beschrieben, wobei die Pflichten der zuständigen Behörden und die Folgen von Verzögerungen bei der Auszahlung hervorgehoben werden.

In dem Memorandum heißt es: „Kürzlich sind einige Hinweise auf Zinsen auf verspätete GPF-Zahlungen an die pensionierte Regierung eingegangen, um zu klären, ob nach dem Ruhestand Zinsen auf GPF zu zahlen sind.“

Kernpunkte aus der Klarstellung des Zentrums zur GPF-Auszahlung an pensionierte Mitarbeiter

1. Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung: Regel 34 der General Provident Fund (Central Service) Rules von 1960 schreibt vor, dass der Rechnungsführer sicherstellt, dass der GPF-Betrag umgehend nach der Pensionierung des Abonnenten ausgezahlt wird.

2. Bedingungslose Auszahlung: Das GPF-Guthaben ist das alleinige Eigentum des pensionierten Beamten und seine Auszahlung bleibt von etwaigen anhängigen Disziplinarverfahren unberührt.

3. Verzugszinsen: Regel 11(4) besagt, dass für den Zeitraum nach dem Ruhestandsdatum Zinsen erhoben werden müssen, wenn das GPF-Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht ausgezahlt ist.

4. Genehmigungsprozess für Zinszahlungen:

  • Das Pay and Accounts Office (PAO) kann Zinsen für Verzögerungen bis zu sechs Monate nach der Pensionierung genehmigen.
  • Zinszahlungen für Verzögerungen von mehr als sechs Monaten bedürfen der Genehmigung des Leiters der Buchhaltungsstelle, während Verzögerungen von mehr als einem Jahr der Genehmigung des Rechnungsprüfers/Finanzberaters bedürfen.

Eskalation von Verzögerungen: Fälle, in denen es um Zinszahlungen geht, werden an den Sekretär des betreffenden Verwaltungsministeriums oder der betreffenden Abteilung weitergeleitet, um zu verhindern, dass aufgrund verspäteter GPF-Zahlungen zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.

5. Verantwortlichkeit: Der Sekretär wird in jeder Phase des GPF-Zahlungsprozesses die Verantwortung übertragen, Verzögerungen zu verhindern, unnötige Zinszahlungen zu vermeiden und eine rechtzeitige Auszahlung sicherzustellen.



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