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KYC-Regeln: RBI nimmt 6 Änderungen vor, neue Regeln treten sofort in Kraft – Einzelheiten prüfen

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KYC-Regeln: RBI nimmt 6 Änderungen vor, neue Regeln treten sofort in Kraft – Einzelheiten prüfen


Neu-Delhi: Die Reserve Bank of India (RBI) hat kürzlich Änderungen an den Know Your Customer (KCC)-Normen vorgenommen, um sie an die jüngsten Änderungen der Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche (Pflege von Aufzeichnungen) anzupassen, und bestimmte bestehende Anweisungen überarbeitet.

Gemäß der Änderung der Master Direction – Know Your Customer (KYC) Direction, 2016, müssen regulierte Unternehmen (REs) das Customer Due Diligence (CDD)-Verfahren auf der Ebene des eindeutigen Kundenidentifikationscodes (UCIC) anwenden.

Es wurden auch Änderungen bezüglich des CDD-Verfahrens und der Weitergabe von KYC-Informationen an das Central KYC Records Registry (CKYCR) vorgenommen. CKYCR ist ein Unternehmen, das KYC-Datensätze eines Kunden in digitaler Form empfängt, speichert, sichert und abruft.

KYC-Regeln: 6 von der RBI angekündigte Änderungen mit sofortiger Wirkung

1. Absatz 10 – Kundenakzeptanzrichtlinie

Absatz 10(f) der Master-Richtlinie wird wie folgt geändert: REs müssen das CDD-Verfahren auf UCIC-Ebene anwenden. Wenn also ein bestehender KYC-konformer Kunde eines RE ein weiteres Konto eröffnen oder ein anderes Produkt oder eine andere Dienstleistung desselben RE in Anspruch nehmen möchte, besteht hinsichtlich der Identifizierung des Kunden keine Notwendigkeit für eine erneute CDD-Übung.

2. Absatz 37

Die „Erläuterung“, dass „Hochrisikokonten einer verstärkten Überwachung unterzogen werden müssen“, gilt für die Unterabsätze (a) und (b) von Absatz 37 und die „Erläuterung“ wurde entsprechend verschoben.

3. Absatz 38 – Aktualisierung/regelmäßige Aktualisierung von KYC

Zur besseren Klarheit wurde in den Abschnitten (ii) und (iv) von Unterabsatz (a) der Ausdruck „Aktualisierung“ zusammen mit dem Ausdruck „periodische Aktualisierung“ eingefügt; und Klauseln (iii) und (iv) von Unterabsatz (c) von Absatz 38.

4. Absatz 56 – CDD-Verfahren und Weitergabe von KYC-Informationen an das Central KYC Records Registry (CKYCR)

Paragraph 56(h) der Generaldirektion wird wie folgt geändert:

Um sicherzustellen, dass alle KYC-Datensätze schrittweise auf CKYCR hochgeladen werden, müssen REs die KYC-Daten zu Konten einzelner Kunden und LEs hochladen/aktualisieren, die vor den oben genannten Daten gemäß den Klauseln (e) und (f) eröffnet wurden. jeweils zum Zeitpunkt der regelmäßigen Aktualisierung gemäß Absatz 38 dieser Master-Anweisung oder früher, wenn die aktualisierten KYC-Informationen vom Kunden eingeholt/erhalten werden. Wenn die RE zusätzliche oder aktualisierte Informationen von einem Kunden gemäß Klausel (j) unten in diesem Absatz oder Regel 9(1C) der PML-Regeln erhält, muss die RE dies innerhalb von sieben Tagen oder innerhalb einer von ihr mitgeteilten Frist tun Die Zentralregierung übermittelt die aktualisierten Informationen an CKYCR, das die KYC-Datensätze des bestehenden Kunden in CKYCR aktualisiert. CKYCR informiert anschließend elektronisch alle berichtenden Stellen, die mit dem betreffenden Kunden Geschäfte gemacht haben, über die Aktualisierung der KYC-Daten des besagten Kunden. Sobald CKYCR eine RE über eine Aktualisierung des KYC-Datensatzes eines bestehenden Kunden informiert, ruft die RE die aktualisierten KYC-Datensätze von CKYCR ab und aktualisiert den von der RE verwalteten KYC-Datensatz.

Paragraph 56(j) der Generaldirektion wird wie folgt geändert:

Zum Zwecke der Einrichtung einer kontobasierten Beziehung, der Aktualisierung/regelmäßigen Aktualisierung oder zur Überprüfung der Identität eines Kunden muss die RE die KYC-Kennung vom Kunden einholen oder die KYC-Kennung, sofern verfügbar, vom CKYCR abrufen und mit der Beschaffung fortfahren KYC-Aufzeichnungen online unter Verwendung einer solchen KYC-Kennung und verlangt von einem Kunden nicht, dieselben KYC-Aufzeichnungen oder Informationen oder andere zusätzliche Identifikationsdokumente oder -details einzureichen, es sei denn –

Es kommt zu einer Änderung der Kundendaten in den Aufzeichnungen von CKYCR. oder

der abgerufene KYC-Datensatz oder die abgerufenen Informationen sind unvollständig oder entsprechen nicht den aktuell geltenden KYC-Normen; oder

die Gültigkeitsdauer der heruntergeladenen Dokumente ist abgelaufen; oder

Die RE hält dies für erforderlich, um die Identität oder Adresse (einschließlich der aktuellen Adresse) des Kunden zu überprüfen, eine verstärkte Due Diligence durchzuführen oder ein angemessenes Risikoprofil des Kunden zu erstellen.

5. Anhang II des MD zu KYC

Basierend auf der Berichtigung vom 22. April 2024 der indischen Regierung zum Erlass vom 2. Februar 2021 bezüglich des „Verfahrens zur Umsetzung von Abschnitt 51A des Gesetzes über ungesetzliche Aktivitäten (Prävention) von 1967“, die Ernennung des Central Nodal Officer für die UAPA wurde von „Additional Secretary“ zu „Joint Secretary“ geändert.

6. Die Bestimmungen der Hauptdirektion können künftig als „Absatz“ statt als „Abschnitt“ gelesen werden. Alle internen Querverweise auf „Abschnitt“ in der Master-Anweisung zu KYC wurden durch „Absatz“ ersetzt.



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