Neu-Delhi: Die Regierung hat das zentrale Sektorprogramm „Namo Drone Didi“ für die Bereitstellung von Drohnen für die Frauenselbsthilfegruppen (SHGs) im Rahmen von DAY-NRLM genehmigt, mit einem Aufwand von Rs. 1261 Crores.
Ziel des Programms ist es, im Zeitraum von 2024-25 bis 2025-2026 14.500 ausgewählten weiblichen SHGs Drohnen zur Verfügung zu stellen, um Landwirten Mietdienstleistungen für landwirtschaftliche Zwecke (derzeit Anwendung von Flüssigdüngern und Pestiziden) anzubieten.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Wohlfahrt der Landwirte hat die Betriebsrichtlinien für dieses Programm veröffentlicht und alle Beteiligten wurden aufgefordert, diese Betriebsrichtlinien sinnvoll zu nutzen, um eine zügige Einführung und Umsetzung des „Namo Drone Didi“-Programms sicherzustellen. Die Hauptbestandteile der Betriebsrichtlinien sind wie folgt:
– Das Programm wird auf zentraler Ebene vom bevollmächtigten Ausschuss der Minister des Ministeriums für Landwirtschaft und Wohlfahrt der Landwirte, des Ministeriums für ländliche Entwicklung, des Ministeriums für Düngemittel, des Ministeriums für Zivilluftfahrt und des Ministeriums für die Entwicklung von Frauen und Kindern verwaltet.
– Der Umsetzungs- und Überwachungsausschuss unter der Leitung des zusätzlichen Sekretärs der Abteilung für ländliche Entwicklung und der Vertretung aller anderen Interessengruppen ist für die wirksame Planung, Umsetzung und Überwachung des Programms verantwortlich und wird umfassende Ratschläge und Anleitungen zu allen damit verbundenen technischen Fragen geben die Umsetzung des Schemas.
– Im Rahmen des Programms wird den Frauen-SHGs eine zentrale finanzielle Unterstützung in Höhe von 80 % der Kosten für Drohnen und Zubehör/Nebenkosten bis zu einem Höchstbetrag von ₹ 8,0 Lakhs für den Kauf von Drohnen als Paket gewährt.
– Die Cluster Level Federations (CLFs) von SHGs/SHGs können den Restbetrag (Gesamtbeschaffungskosten abzüglich Subvention) als Darlehen im Rahmen der National Agriculture Infra Financing Facility (AIF) aufnehmen. Den CLFs/SHGs wird ein Zinszuschuss von 3 % auf das AIF-Darlehen gewährt.
– Die CLFs/SHGs sollen auch die Möglichkeit haben, auf Kredite aus anderen Quellen/Programmen/Programmen des Ministeriums für ländliche Entwicklung zuzugreifen.
– Im Rahmen des Programms werden nicht nur die Drohnen, sondern Drohnen als Paket geliefert. Das Paket besteht aus einer Basisdrohne mit Sprüheinheit zum Versprühen von Flüssigdüngern und Pestiziden, einer Drohnen-Tragebox, einem Standardbatteriesatz, einer nach unten gerichteten Kamera, einem Zweikanal-Schnellladegerät, einem Batterieladegerät, einem Anemometer, einem pH-Meter und einer 1-jährigen Vor-Ort-Garantie alle Artikel.
– Das Paket umfasst außerdem 04 Ersatzbatteriesätze, einen Ersatzpropellersatz (jeder Satz enthält 6 Propeller), einen Düsensatz, ein Zweikanal-Schnellladegerät, einen Batterielade-Hub, eine 15-tägige Schulung für Drohnenpilot und Drohnenassistent sowie eine einjährige Vollkaskoversicherung. 2 Jahre jährlicher Wartungsvertrag und geltende GST. Die zusätzlichen Batteriesätze gewährleisten einen kontinuierlichen Drohnenflug, der problemlos 20 Hektar pro Tag abdecken kann.
– Eines der Mitglieder der Frauen-SHGs wird für eine 15-tägige Schulung ausgewählt, die eine obligatorische Ausbildung zum Drohnenpiloten und eine zusätzliche Schulung für landwirtschaftliche Zwecke zum Ausbringen von Nährstoffen und Pestiziden umfasst. Das andere Mitglied/Familienmitglied der SHG mit Neigung zur Übernahme von Elektroreparaturen, Montage- und mechanischen Arbeiten wird zum Drohnenassistenten ausgebildet. Die Drohnenhersteller müssen diese Schulungen als Paket zusammen mit der Lieferung von Drohnen gemäß dem in den Betriebsrichtlinien angegebenen Schulungsplan anbieten.
– Die für die Staaten zuständigen Lead Fertilizer Companies (LFCs) werden die Umsetzungsstellen des Programms auf Landesebene sein und die notwendige Koordination mit den Außenministerien, Drohnenherstellern, SHGs/SHGs-Verbänden auf Clusterebene und den Landwirten/Begünstigten sicherstellen usw. Die Drohnen werden von den LFCs in einem fairen und transparenten Verfahren beschafft und das Eigentum an den Drohnen wird bei der CLF der SHGs bzw. SHGs verortet.
– Die Umsetzung des Programms hängt von der richtigen Auswahl des Gebiets/Clusters und der SHG-Gruppe ab, in denen Bedarf an Drohnen zur Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen besteht. Da sich die Einführung von Drohnen in der Landwirtschaft noch im Anfangsstadium befindet, werden die Staaten die Interventionen genau überwachen, den weiblichen SHGs Handunterstützung leisten und ihnen dabei helfen, dass das Unternehmen in einem Jahr eine Fläche von mindestens 2.000 bis 2.500 Acres abdeckt. Die staatlichen Landwirtschaftsministerien und die Leiter der staatlichen Missionen von DAY-NRLM werden eine sehr starke Konvergenz aufweisen und mit Hilfe des Ausschusses auf Landesebene die Verantwortung für das Programm übernehmen, damit es vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann.
– Eine wirksame Überwachung des Programms erfolgt über ein IT-basiertes Management-Informationssystem (MIS), d. h. ein Drohnenportal, das als End-to-End-Software für die Bereitstellung und Überwachung von Diensten, den Geldfluss und die Auszahlung von Geldern fungiert. Das Portal wird auch den Betrieb jeder Drohne verfolgen und Live-Informationen zur Drohnennutzung bereitstellen.
– Es ist vorgesehen, dass die Initiativen im Rahmen des Programms SHGs nachhaltige Geschäfts- und Lebensunterhaltsunterstützung bieten und sie in der Lage wären, zusätzliches Einkommen für sie zu erzielen. Das Programm wird dazu beitragen, fortschrittliche Technologie in die Landwirtschaft einzuführen, um die Effizienz zu steigern, den Ernteertrag zu steigern und die Betriebskosten zum Nutzen der Landwirte zu senken.