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Rückwirkend wahrscheinlich 5 % GST auf die Liefergebühr für Lebensmittel-Apps – Times of India

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Rückwirkend wahrscheinlich 5 % GST auf die Liefergebühr für Lebensmittel-Apps – Times of India


NEU-DELHI: Im Rahmen seines Schwerpunkts auf Kranken- und Risikoversicherung wird der GST-Rat, der am Samstag zusammentreten wird, voraussichtlich klarstellen, dass rückwirkend ab 2022 eine 5-prozentige Abgabe auf Liefergebühren von Apps wie Zomato und Swiggy erhoben wird, und auch angeben Diese Steuer muss von Bauherren auf Gebühren gezahlt werden, die für den „Flächenindex“, einschließlich zusätzlicher FSI, an lokale Behörden gezahlt werden.
Der aus hochrangigen Beamten bestehende Einrichtungsausschuss hat die beiden Schritte mit dem Vorschlag zu Essensliefer-Apps unterstützt, die wahrscheinlich zu einer Haftung führen werden, da es den Spielern nicht möglich sein wird, Steuern auf frühere Transaktionen zu erheben.
Der GST-Rat unterstützt möglicherweise Steuersenkungen für gentechnisch veränderte Zelltherapie
Obwohl der Vorschlag darin besteht, 5 % GST ohne Vorsteuergutschrift auf Lebensmittelliefer-Apps zu erheben, wird dies in Zukunft keine nennenswerte Belastung für die Verbraucher darstellen, da die Liefergebühren nur einen Bruchteil der Bestellkosten ausmachen. Der Schritt wurde durch eine Steuerforderung von rund 750 Crore Rupien auf Liefer-Apps erforderlich, wobei die GST-Behörden der Ansicht waren, dass eine Abgabe von 18 % erhoben werden sollte.
Der von Unionsfinanzministerin Nirmala Sitharaman geleitete Rat, der in Jaisalmer zusammentreten wird, wird voraussichtlich für große Erleichterung sorgen, indem er eine Senkung der Steuer auf gentechnisch veränderte Zelltherapien, die zur Behandlung fortgeschrittener Blutkrebsfälle entwickelt werden, von 12 % auf Null befürwortet . Es wird auch Klarheit über verzehrfertiges Popcorn schaffen, wobei mit Salz und Gewürzen gemischtes Popcorn mit einer Steuer von 5 % belegt werden sollte, während für Popcorn mit Zucker eine Mehrwertsteuer von 18 % erhoben werden sollte.
Darüber hinaus hat das Gremium der Beamten den Antrag abgelehnt, die Steuer auf Komponenten von Elektrofahrzeugen (EVs) von 18 % und 28 % auf 5 % zu senken, und stellt möglicherweise klar, dass auf Strafgebühren, die von Banken und Finanzunternehmen erhoben werden, keine GST zu zahlen ist werden von der RBI reguliert.
Der Ausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass lokale Behörden Dienstleistungen wie die Gewährung von FSI oder zusätzlichen FSI an Unternehmen gegen Entgelt erbringen, wofür eine GST von 18 % anfällt, und dass es keinen Grund für eine Befreiung gibt, da eine Vorsteuergutschrift möglich ist. Darüber hinaus gelten diese Dienstleistungen als kommerzieller Natur und helfen Bauherren, ihr Geschäft voranzutreiben.





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