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Ladenbesitzer verlangt mehr als den empfohlenen Verkaufspreis oder bietet Süßigkeiten als Wechselgeld an? Kennen Sie Ihre gesetzlichen Rechte – News18

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Ladenbesitzer verlangt mehr als den empfohlenen Verkaufspreis oder bietet Süßigkeiten als Wechselgeld an? Kennen Sie Ihre gesetzlichen Rechte – News18


Letzte Aktualisierung:

Kunden können kostenlos Beschwerden beim Verbrauchergericht oder beim Bezirksverbraucherforum einreichen.

Es ist für Ladenbesitzer illegal, mehr als den UVP zu verlangen.

Gemäß den staatlichen Vorschriften muss der maximale Einzelhandelspreis (MRP) aller Waren deutlich angezeigt werden und Kunden sind verpflichtet, nur den angegebenen Preis zu zahlen. Allerdings stellen viele Verbraucher fest, dass ihnen ein paar Rupien mehr berechnet werden oder dass ihnen Pralinen statt Wechselgeld angeboten werden, was oft unbemerkt bleibt. Aus Unwissenheit nehmen viele Kunden diesen Aufpreis nur ungern in Kauf, haben aber den Rechtsweg, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern. Verweigert ein Ladenbesitzer die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags, können Kunden eine formelle Beschwerde einreichen.

Im Gespräch mit Local 18 betonte der in Vadodara ansässige Anwalt Viraj Thakkar, dass es nach den Vorschriften des Obersten Gerichtshofs für Ladenbesitzer illegal sei, mehr als den UVP zu verlangen. In Einrichtungen wie Restaurants und Cafés kann jedoch zusätzlich zum UVP eine Servicegebühr erhoben werden. Wenn ein Kunde 500 Gramm eines Produkts kauft, aber nur 450 Gramm erhält, ist er berechtigt, die restlichen 50 Gramm zu verlangen.

Viele Kunden verzichten darauf, zu hohe Preise anzufechten, um die Unannehmlichkeiten rechtlicher Schritte zu vermeiden. Das Verbraucherschutzforum bietet Verbrauchern jedoch eine Plattform zur Einreichung von Beschwerden und stellt sicher, dass sie eine Rückerstattung nebst Zinsen erhalten.

Wo kann man eine Beschwerde einreichen?

Überhöhte Preise durch einen Ladenbesitzer gelten als Verstoß im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte und werden als „überhöhte Preise durch irreführende Praktiken“ eingestuft. Kunden können kostenlos Beschwerden beim Verbrauchergericht oder beim Bezirksverbraucherforum einreichen. Wird der Ladenbesitzer für schuldig befunden, drohen ihm Bußgelder und Strafen.

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