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Alphabet-Aktien rutschen um 4 % ab, nachdem das US-Justizministerium Google auffordert, Chrome zu veräußern

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Alphabet-Aktien rutschen um 4 % ab, nachdem das US-Justizministerium Google auffordert, Chrome zu veräußern


Jaque Silva | Nurfoto | Getty Images

Alphabet Die Aktien fielen am Donnerstag um 4 %, nachdem das Justizministerium Google dazu aufgefordert hatte veräußert seinen Chrome-Browser als Abhilfe in seinem Kartellverfahren.

Die vorgeschlagene Auflösung würde nach Angaben des DOJ Einreichung am Mittwochabend„die Kontrolle von Google über diesen wichtigen Suchzugangspunkt dauerhaft zu stoppen und konkurrierenden Suchmaschinen den Zugriff auf den Browser zu ermöglichen, der für viele Benutzer ein Tor zum Internet darstellt.“

Es ist die neueste Entwicklung in einem jahrelangen, parteiübergreifenden Kartellkampf gegen Google. Im August entschied ein Bundesrichter, dass das Unternehmen ein illegales Monopol sowohl in der Suchmaschinen- als auch in der Textwerbung innehatte und damit gegen Abschnitt 2 des Sherman Act verstieß. Der Antrag des DOJ stellt den aggressivsten Versuch der Behörde seit ihrer Gründung dar, ein Technologieunternehmen aufzulösen Kartellrechtsverfahren gegen Microsoftdie 2001 eine Einigung erzielte.

Chrome, das Google Das 2008 eingeführte Tool versorgt den Suchriesen mit Daten, die er dann für die zielgerichtete Werbung nutzt. Das sagte das DOJ in der Akte dass das Unternehmen gezwungen würde, Chrome abzuschaffen, gleichere Wettbewerbsbedingungen für Konkurrenten im Suchnetzwerk schaffen würde.

„Um diese Schäden zu beheben, muss die [Initial Proposed Final Judgment] „Zwingt Google dazu, Chrome zu veräußern, wodurch die Kontrolle von Google über diesen wichtigen Suchzugriffspunkt dauerhaft gestoppt wird und konkurrierenden Suchmaschinen die Möglichkeit gegeben wird, auf den Browser zuzugreifen, der für viele Benutzer ein Tor zum Internet darstellt“, heißt es in der 23-seitigen Einreichung.

Darüber hinaus erklärte das DOJ, dass Google daran gehindert werden sollte, Ausschlussvereinbarungen mit Dritten wie z Apfel und Samsung. Die Abteilung sagte außerdem, dass es Google untersagt werden sollte, seinen Suchdienst in seinen anderen Produkten zu bevorzugen.

Abhilfemaßnahmen sollten Google daran hindern, „neue Wettbewerbsbedrohungen durch Übernahmen, Minderheitsbeteiligungen oder Partnerschaften“ zu beseitigen, sagte das DOJ und fügte hinzu, dass sie eine Laufzeit von zehn Jahren haben sollten.

„Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zielen darauf ab, die rechtswidrigen Praktiken von Google zu beenden und den Markt für die Entstehung von Konkurrenten und neuen Marktteilnehmern zu öffnen“, heißt es in der Einreichung.

Der Umsatz mit Suchmaschinenwerbung betrug 49,4 Milliarden US-Dollar Drittes Quartal von Alphabetwas drei Viertel des gesamten Anzeigenumsatzes in diesem Zeitraum ausmacht.

Zusätzlich zu seiner Forderung an Google, Chrome zu verkaufen, sagte das Justizministerium, dass es auch zur Wiederherstellung des Wettbewerbs beitragen würde, wenn das Suchunternehmen gezwungen würde, sein Android-Mobilbetriebssystem zu veräußern, „aber die Kläger erkennen an, dass eine solche Veräußerung erhebliche Einwände von Google oder anderen Marktteilnehmern hervorrufen könnte.“ “

Stattdessen schlug das DOJ vor, dass die anderen Abhilfemaßnahmen ausreichen sollten, um „Googles Fähigkeit zu schwächen, seine Kontrolle über das Android-Ökosystem zu nutzen, um seine allgemeinen Suchdienste zu begünstigen“, und wenn sie „letztendlich nicht die hohen Standards für eine sinnvolle Erleichterung in diesen kritischen Bereichen erreichen“. Märkten könnte das Gericht eine Rückkehr zum Android-Veräußerungsvorschlag verlangen.

In einem Blogbeitrag Am Donnerstag bezeichnete Kent Walker, der Rechtschef von Google, den Vorschlag des DOJ als einen „zu weit gefassten Vorschlag“, der sich zu einem kritischen Zeitpunkt auf Investitionen in den Datenschutz und in künstliche Intelligenz auswirken würde.

Walker fügte hinzu, dass es „weit über die Entscheidung des Gerichts hinausgeht“ und „eine Reihe von Google-Produkten zerstören würde – sogar über die Suche hinaus“.

Google hat angekündigt, gegen das Monopolurteil Berufung einzulegen, was alle endgültigen Abhilfeentscheidungen verzögern würde.

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