Ein Bundesrichter hat den Staatsanwälten, die gegen Sean „Diddy“ Combs ermitteln, befohlen, keine Papiere aus der Gefängniszelle des Musikmoguls zu verwenden, bis dieser über die Behauptungen der Verteidigung entschieden hat, dass es sich um Materialien zur Prozessvorbereitung handelt, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind.
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