- China verurteilt gewalttätigen Angriff aufs Schärfste, sagt das Außenministerium.
- Bei einem Angriff wurde ein chinesischer Staatsbürger getötet und vier weitere verletzt.
- Motiv und Identität des oder der Angreifer waren unklar.
PEKING: Ein chinesischer Staatsbürger wurde bei einem Angriff nahe der Grenze zwischen Tadschikistan und Afghanistan getötet und vier weitere verletzt, teilte das Pekinger Außenministerium am Dienstag mit.
„Am 18. November Pekinger Zeit wurde das Lager eines privaten chinesischen Unternehmens im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Afghanistan (auf tadschikischer Seite) angegriffen, wobei ein chinesischer Staatsbürger starb und vier weitere verletzt wurden“, heißt es in einer Erklärung AFP lesen.
„China verurteilt den gewalttätigen Angriff auf das Schärfste, drückt seine tiefe Trauer über die Opfer aus und drückt den Verletzten und den Familien der Opfer sein aufrichtiges Beileid aus“, hieß es.
Eine von der chinesischen Botschaft in Duschanbe entsandte „Arbeitsgruppe“ sei im Gebiet des Angriffs eingetroffen, um „den Verletzten ihr Mitgefühl auszudrücken und die Behandlung weiterer Angelegenheiten zu koordinieren“, fügte das Ministerium hinzu.
Das Motiv und die Identität des oder der Angreifer gingen aus der Erklärung nicht klar hervor, in der es auch hieß, der chinesische Botschafter habe die tadschikische Seite aufgefordert, „dem Vorfall so schnell wie möglich auf den Grund zu gehen“.
Tadschikistan hat eine kurvenreiche, 1.350 Kilometer (840 Meilen) lange Grenze mit Afghanistan und bezeichnet die Taliban – die 2021 die Kontrolle über das Land zurückeroberten – als Terrororganisation.
Chinesische Firmen – insbesondere Unternehmen, die sich mit der Gewinnung von Rohstoffen wie Gold befassen – sind in zentralasiatischen Ländern, darunter Tadschikistan, stark vertreten.
„Angesichts der Sicherheitslage im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Afghanistan erinnern wir chinesische Bürger und Unternehmen in der Region daran, der Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken“, heißt es in der Erklärung.