11 Flüge nach Delhi wegen schlechter Sicht umgeleitet: Elf Flüge, die am Indira Gandhi International Airport in der Landeshauptstadt landen sollten, wurden am Montag aufgrund widriger Wetter- und Smogbedingungen, die zu schlechter Sicht führten, in andere Städte umgeleitet. Diese Flüge wurden gemäß den „Captain Minima“-Betriebsanweisungen umgeleitet, die sich auf die Mindestbetriebsstandards beziehen, die Piloten für die Landung erfüllen müssen, und diese Standards können zu Umleitungen führen, wenn widrige Wetterbedingungen die Einhaltung verhindern.
Früher am Tag hieß es, acht Flüge seien in andere Städte wie Jaipur und Dehradun umgeleitet worden, und bis zum frühen Nachmittag sei die Zahl der Flugumleitungen auf elf gestiegen. Der Flughafen Delhi habe heute Morgen eine Warnung für Passagiere herausgegeben, die darauf hinweist, dass der Flugbetrieb beeinträchtigt werden könnte Am Flughafen waren jedoch noch „Verfahren bei schlechter Sicht“ im Gange.
In der Empfehlung wurden Passagiere aufgefordert, sich an ihre jeweiligen Fluggesellschaften zu wenden, um „aktualisierte Informationen“ zu ihren Flügen zu erhalten.
Die Luftqualität in der Landeshauptstadt sank auf ein „starkes Plus“. Nach Angaben des Central Pollution Control Board (CPCB) lag der um 13 Uhr aufgezeichnete Luftqualitätsindex (AQI) in der Landeshauptstadt bei 490.
Laut CPCB-Daten liegt der im Dwarka-Sektor 8 aufgezeichnete Luftqualitätsindex (AQI) bei 500, Ashok Vihar bei 497, Mundka bei 495, Patparganj bei 495, Anand Vihar bei 495, Sonia Vihar bei 491, RK Puram bei 483 und Chandani Chowk ist 466 und ITO ist 447, Stand 12 Uhr.
Die Kommission für Luftqualitätsmanagement (CAQM) hat ab heute in Delhi NCR den Graded Response Action Plan (GRAP) Stufe 4 eingeführt. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem Delhis täglicher durchschnittlicher AQI am Sonntag um 16:00 Uhr stark auf 441 angestiegen war und bis 19:00 Uhr weiter auf 457 eskalierte, was eine Dringlichkeitssitzung des GRAP-Unterausschusses auslöste.
Die Reaktion der Stufe IV umfasst einen 8-Punkte-Aktionsplan zur Eindämmung der Umweltverschmutzungskrise. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört das Verbot der Einfahrt von Lastkraftwagen nach Delhi, mit Ausnahme derjenigen, die lebenswichtige Güter befördern oder lebenswichtige Dienstleistungen erbringen.
LNG-/CNG-/Elektro- und BS-VI-Diesel-Lkw sind weiterhin zugelassen. Leichte Nutzfahrzeuge (LCVs), die außerhalb von Delhi zugelassen sind, dürfen ebenfalls nicht betreten werden, mit Ausnahme derjenigen, die mit Elektro-, CNG- oder BS-VI-Dieselmotoren angetrieben werden.
Dieselbetriebenen mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen mit BS-IV-Zulassung und darunter, die in Delhi zugelassen sind, ist der Betrieb untersagt, mit Ausnahme derjenigen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen.
Der Unterausschuss hat außerdem das Verbot von Bau- und Abrissaktivitäten auf öffentliche Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, Straßen, Überführungen und Stromübertragungsleitungen ausgeweitet.