Oberstes Gericht von Bombay (Aktenfoto)
MUMBAI: Das Bombay HC hat am Montag die Veröffentlichung des Zentrums aus dem Jahr 2020 aufgehoben, in der Händedesinfektionsmittel als Desinfektionsmittel mit einer GST von 18 % eingestuft wurden, und stellte fest, dass die Frage der Einstufung bei den gerichtlichen und quasigerichtlichen Rechtsprechungsbehörden liegt.